AGENDA ARBEIT 21

Für die folgenden Reformfelder werden in AGENDA ARBEIT 21
durchgerechnete Reformvorschläge vorgelegt
 
Arbeitsmarkt Gesundheit
Sozialsysteme Alterssicherung
Bildung Steuern

Differenzierte Politikansätze zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Die größten Chancen der Krisenbewältigung bieten sich der „Reformpolitik des sozialen Marktes“ im Kampf gegen die Unterbeschäftigung. Hier kann bereits die differenzierte Behandlung der von Arbeitslosigkeit betroffenen Gruppen ein entscheidender Lösungsansatz sein. Es gibt nicht die Arbeitslosigkeit schlechthin, sondern vier Arten von Unterbeschäftigung, die mit unterschiedlichen Reformansätzen anzugehen sind: Jugend-, Vorruhestands-, Facharbeiter- und Akademikerarbeitslosigkeit sowie Unterbeschäftigung im Niedriglohnsektor.

So bildet für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse die Zulassung von Mehrfachbeschäftigung die arbeitsmarktpolitische Brücke zur Lösung eines Kernbereichs der Massenarbeitslosigkeit. Das Entlohnungs- und Beschäftigungsmodell des multiplen Dienstleistungsschecks generiert im Problembereich der Niedriglohnarbeit Vollzeittätigkeit bei Zulassung mehrfacher Beschäftigungsverhältnisse in Teilzeitjobs, die unter diesen Umständen in Privathaushalten, im Kleingewerbe, in Kommunen und in gemeinnützigen Einrichtungen in nahezu unbegrenztem Umfang verfügbar sind.

Indirekt setzt der Dienstleistungsscheck eine Mindestlohnregelung in Kraft, deren ordnungspolitische Unverfänglichkeit in der formlosen Übereinkunft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, dass für die Zahlung eines 400-Euro-Monatsschecks in etwa eine 12-Stunden-Wochenleistung erwartet wird, wobei individuelle Abweichungen von dieser Norm in gegenseitigem Einvernehmen zu vereinbaren sind. Für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse kommt der Schecklohn „brutto gleich netto“ zur Auszahlung, da Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge von Dritten gesponsert werden. Die pauschale Lohnsteuer von 15 Prozent übernimmt (als einzige Lohnnebenlast bei dieser Beschäftigungsart) der Arbeitgeber. Die Sozialversicherungsbeiträge werden von nichtbedürftigen Schecklohn-Beziehern bezuschusst, die bereits anspruchsberechtigt für Sozialversicherungsleistungen sind und die diese Einkommensart als Zuerwerbsquelle nutzen. Auf diese Weise werden den Staatshaushalt belastende und wettbewerbspolitisch fragwürdige Kombilohn–Modelle umgangen.

Die mit dem multiplen Dienstleistungsscheck ermöglichte Initialzündung für Massenbeschäftigung und Massenkaufkraft im Niedriglohnbereich, die mit erheblicher Entlastung von Sozialkassen und Staatshaushalt und nicht zuletzt mit Rückgewinnung von Selbstwertgefühl für Millionen betroffener Mitbürger verbunden ist, sollte es lohnend erscheinen lassen, bei einem bisher unlösbar erscheinenden Problem einen unkonventionellen Versuch zu wagen.

aus: Wolfgang Müller-Michaelis, Neue Wege zu mehr Beschäftigung, Resch-Verlag, Gräfelfing 2007

Reform der Sozialsysteme

Zu ihrer Zeit im vorletzten Jahrhundert und bis in die Wiederaufbauphase nach dem Zweiten Weltkrieg waren die Bismarckschen Sozialreformen ein Segen für die werktätige Bevölkerung. Dies gilt für die Rentenversicherung im Prinzip bis heute, auch wenn sie ihren Zweck inzwischen nur noch unvollkommen erfüllt und daher ergänzungsbedürftig ist.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung, deren Einführung der gesundheitsschädigenden harten Industriearbeit zu verdanken war, sieht die Sache schon anders aus. Kein Arbeitgeber bietet heutzutage Arbeit an, die mit einem Risiko für Leib und Leben verbunden wäre. Außerdem trägt Industriearbeit, über die humaneren Bedingungen am Arbeitsplatz hinaus, nur noch zu knapp 25 Prozent zum Sozialprodukt bei. Daher ist von den grundlegend veränderten Arbeitsverhältnissen der nachindustriellen Wirtschaft her ein paritätischer Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung nicht mehr gerechtfertigt.

Bei der Reform der Sozialsysteme geht es insgesamt um die Ausrichtung auf einen neuen Sozialbegriff, der statt auf Finanzierung der Ausschließung des in Not Geratenen auf Förderung von Wiedereintritt und Teilhabe gerichtet ist. Das gilt auch für die Umwidmung der bisherigen Arbeitslosenversicherung in eine Berufliche Weiterbildungsversicherung, die ein fortlaufendes Einkommen in Verbindung mit einer staatlichen Berufsbildungsförderung zur Erleichterung des Einstiegs in ein neues Arbeitsverhältnis sichern soll.

ausführliche Darstellung siehe:
Wolfgang Müller-Michaelis, Neue Wege zu mehr Beschäftigung, Resch-Verlag, Gräfelfing 2007

LebensLangesLernen - Dauerbeschäftigung durch Berufliche Weiterbildungsversicherung

Für arbeitslose Fachkräfte gilt es, das Ziel statt in sozialer Abfederung der Ausschließung aus dem Erwerbsleben in der Unterstützung der Betroffenen zu sehen, in dauerhafte Beschäftigung, wenn auch gegebenenfalls in wechselnden Arbeitsverhältnissen, eingebunden zu bleiben. Der neue Strategie-Ansatz besteht darin, die Nicht-Unterbrechbarkeit von Erwerbsarbeit mit Hilfe der Beruflichen Weiterbildung zu organisieren. Dabei geht es um eine Verwebung von Beschäftigung mit beruflicher Weiterbildung, die angesichts der Anforderungen an Fachberufe im Zuge zunehmender High-Tech-Ausstattung der Arbeitsplätze auf Dauer ohnehin unumgänglich wird. Die Idee beruht darauf, die Zwischenphase nach dem Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis als bezahlte Berufstrainingsrunde zur Vorbereitung auf die nächste Beschäftigung zu nutzen und auf diese Weise durchgängige Beschäftigungsbiographien zu schaffen. Im Rahmen bestehender Beschäftigungsverhältnisse erfolgt die Bezahlung der Tätigkeit "Weiterbildung" über tarifvertragliche Vereinbarungen, in die Arbeitgeber bezahlte anteilige Arbeitszeit und Arbeitnehmer freiwillige Zusatzzeiten für Weiterbildungskurse (Berufsstudienzeiten) einbringen. Für jeden Arbeitnehmer sollen mit dieser Weiterbildungsinitiative beginnend mit dem Einstieg in das Erwerbsleben im Laufe der ersten Berufsjahre bis zu fünf Prozent arbeitszeitanteilige Berufsstudienzeiten aufgebaut werden. Sie sollen das gesamte Erwerbsleben des Arbeitnehmers den jeweiligen betrieblichen Erfordernissen angepasst begleiten.

Bei Unterbrechung von Beschäftigungsverhältnissen durch betriebsbedingte oder Eigenkündigung erfolgt ein nahtloser Übergang in außerbetriebliche berufliche Bildungsarbeit, die im wesentlichen über die Berufliche Weiterbildungsversicherung finanziert wird. Sie tritt an die Stelle der heutigen Arbeitslosenversicherung. Ergänzende Finanzierungsbeiträge können im Wege steuerlicher Bildungsförderung und/oder Berufsstudiendarlehen aufgebracht werden. Die Umwidmung der Arbeitslosenversicherung in eine Berufliche Weiterbildungsversicherung ist der wichtigste Baustein des integrativen Reformansatzes zur Bekämpfung von Facharbeitslosigkeit.

aus: Wolfgang Müller-Michaelis, Neue Wege zu mehr Beschäftigung, Resch-Verlag, Gräfelfing 2007

Gesundheit muss nicht teuer sein

Eine durchgreifende Reform der Sozialsysteme zu betreiben mag angesichts der bisherigen Erfolglosigkeit ähnlich aussichtslos erscheinen, wie die Quadratur des Kreises herbeiführen zu wollen. Geht es doch darum, die Versorgung mit sozialen Gütern zu verbessern und zugleich die dabei entstehenden Kosten zu senken. Über allem steht die Forderung, der auswuchernden Sozialbürokratie mit einer Schlankheitskur zu begegnen, um dem Reformstau auch auf diesem Wege beizukommen. Unter den die Lebensrisiken Krankheit, Alter, Pflege und Arbeitslosigkeit absichernden Sozialsystemen gehört die Krankenversicherung zu den kostenträchtigsten. Sie wird im Unterschied zu den übrigen Sozialversicherungen während der gesamten Dauer des menschlichen Lebenszyklus in Anspruch genommen.

Das traditionelle Verfahren, das Aufbringen der Krankenversicherungsbeiträge mit dem Beschäftigungsverhältnis zu verknüpfen und die Arbeitgeber zur Hälfte zu beteiligen, hat sich zusammen mit den Belastungen aus Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen als Hauptursache der strukturellen Arbeitslosigkeit erwiesen. Der klassische Seufzer eines deutschen Handwerksmeisters am Beginn des 21. Jahrhunderts „Unser Problem ist, dass selbst ich mir mich nicht leisten kann“ erhellt die Absurdität der Lage, in die wir uns hineinmanövriert haben. Trotzdem bleiben die Versuche umkämpft, in diesem Kreuzungsbereich sozialer Sicherung und volkswirtschaftlicher Produktivität einen Entlastungsschnitt anzusetzen. Da aber das Ziel, mit einer Reform der Sozialsysteme zu mehr Wachstum und Beschäftigung zu kommen, ohne eine deutliche Absenkung der Lohnnebenkosten nicht erreichbar erscheint und die beiden anderen großen Sozialversicherungen wegen ihrer wirtschaftlichen Grundsicherungsfunktion hierfür keinen Spielraum bieten, bleibt kaum eine andere Wahl, als dies über eine Abkoppelung der Krankenversicherungsbeiträge von den Arbeitskosten zu erreichen.

Dieser Ansatz bietet sich schon darum an, weil eine Finanzierungsreform auch aus Gründen einer Neuordnung des gesamten Gesundheitswesens längst überfällig ist.

Die Kostenträchtigkeit des Gesundheitswesens ist zwar auch, aber nicht in erster Linie auf teure medizinische Behandlungen, Geräte und Medikamente zurückzuführen. Es ist vor allem die Unwirtschaftlichkeit der zentralverwalteten Gesundheitsbürokratie, die Milliardenbeträge des Beitragsaufkommens der Versicherten außerhalb des medizinischen Versorgungsbereichs versickern lässt. Da der Staatshaushalt als Lückenbüßer für die daraus folgenden Lasten nicht länger in Anspruch genommen werden kann, muss das Heil in einem Systemwechsel gesucht werden, der über Effizienzgewinne einer Neuorganisation den Kostenausgleich herbeiführt.

Es gibt keine andere Wahl: Der gordische Knoten ist nur durch Übergang auf eine sozial-marktorientierte Gesundheitsökonomie zu lösen. Wann wachen die Politiker auf und nehmen wahr, dass der medizinische Versorgungssektor als einziger der tragenden Leistungsbereiche unserer Gesellschaft bisher dazu verurteilt ist, in einem DDR-gleichen Plansystem dahinzuvegetieren, während alle übrigen Grundbedarfsbereiche für die Versorgung mit Nahrung, Kleidung, Wohnen, Mobilität und Kommunikation wie selbstverständlich marktwirtschaftlich organisiert sind? In allen übrigen Leistungsbereichen unserer modernen Wirtschaftsgesellschaft werden die hohen Kosten des technischen Fortschritts und die steigenden Qualitätsansprüche der Verbraucher mit Hilfe der Marktkräfte in auskömmliche Preise überführt. Und das soll ausgerechnet im von Hochtechnologie nur so strotzenden Gesundheitssektor nicht möglich sein?

Es ist möglich, wenn wir das Tabu beseitigen, das im Glauben an die Omnipotenz der gesetzlichen Kassen besteht. Erst mit Neuregelung der gesetzlichen Krankenversicherung, die aus ihrer ursprünglich dienenden Rolle für Ärzte und Patienten längst in die des diktatorischen Herrschers des Gesundheitsregimes gewechselt ist, wird der Weg zur Lösung des Problems freigemacht. Nur durch Einzug von Wettbewerb im Kassenwesen kann das Kartell aus gesetzlicher Krankenversicherung und parteiübergreifendem Gesundheitssozialismus aufgebrochen werden, dessen Herrschaftsanspruch im Verteilen der angeblichen Mangelware Gesundheit und im Kujonieren der Ärzte und ihrer Mitarbeiter besteht. Mit Marktkräften statt mit Planungsgewalt, mit Wahlmöglichkeiten, Leistungsanreizen und Einbau wettbewerblicher Regulative wo immer möglich sind die unbestritten steigenden Kosten im Zaum zu halten und der notwendige Sozialausgleich, wie überall, wo der soziale Markt regiert, zu schaffen.

Wenn dies in allen drei Teilsektoren des Gesundheitswesens, bei den Kassen, in der medizinischen Versorgung und im Arzneimittelhandel mit gleicher Zielrichtung geschieht, wird neben den Kostensenkungen für die Wirtschaft vor allem die wirtschaftliche Stellung der Ärzte und ihrer unterbezahlten und überbeanspruchten Helfer wieder auf Normalmaß gebracht und schließlich auch der Versicherte aus der Summe der Be- und Entlastungen aus Gesundheits- und Sozialreform Gewinn ziehen.

aus: Wolfgang Müller-Michaelis, Neue Wege zu mehr Beschäftigung, Resch-Verlag, Gräfelfing 2007

Neues Tarifziel: Kapitalgedeckte Alterssicherung

Im Gefolge einer Neuausrichtung der Arbeitsmärkte rücken anstelle des traditionellen Regelungsbedarfs für Stundenlohn und tägliche Arbeitszeit arbeitsmarktpolitische Kriterien anderer Art in den tarifvertraglichen Fokus. In den Anstellungsverträgen für qualifizierte Berufe werden zukünftig Regelungen für zwei bisher vernachlässigte Leistungsbereiche eine zentrale Rolle spielen müssen. Außer tariflichen Flankenschutz für berufliche Weiterbildung geht es um eine nachhaltige Alterssicherung durch Aufbau von Bürgerkapital. Der steuerlich geförderte Aufbau einer zweiten Säule kapitalgedeckter Ruhestandseinkünfte, wie er mit der „Riester-Rente“ bisher nur unzureichend eingeleitet wurde, soll im Wege der Einführung einer obligatorischen Investivlohnregelung zur vollen Wirksamkeit gebracht werden.

Es handelt sich um einen staatlich geförderten Einstieg in den Aufbau von Privatkapital in Arbeitnehmerhand. Bürgerkapital soll mit seinen Erträgen zukünftig der sozialen Absicherung sowohl in arbeitslosen Phasen während des Erwerbslebens als auch, ergänzend zur Rente in der Nacherwerbsphase dienen. Der Aufbau von Bürgerkapital soll aus drei Quellen gespeist werden: aus Lohnzuwachsanteilen im Rahmen tarifvertraglicher Investivlohnregelungen, aus einkommensabhängigen staatlichen Sparförderprämien sowie aus freiwilliger Aufstockung des Eigenbeitrags zur Vermögensbildung.

aus: Wolfgang Müller-Michaelis, Neue Wege zu mehr Beschäftigung, Resch-Verlag, Gräfelfing 2007

Steuerreform soll Eigenverantwortung stärken

Die bisher nur zaghaft in Stellung gebrachte Steuerreform sollte auf Systemöffnung und Erweiterung ordnungspolitischer Spielräume angelegt sein. Zumal Wachstumsschwäche, Unterbeschäftigung und steigende Soziallasten zum Treibriemen einer galoppierenden Staatsverschuldung geworden sind, die Gefahr läuft, den Generationenvertrag außer Kraft zu setzten. Daher geht es bei den Postulaten der Vereinfachung des Steuerrechts und der Senkung der Steuersätze neben genereller Entlastung vor allem um die Freisetzung jener eigenwirtschaftlichen Kräfte, die bei zu hoher Besteuerung nicht zur Entfaltung kommen können.

Bei der Vermittlung der Reformziele sind es sowohl die bisherigen Bundesregierungen als auch beide Volksparteien schuldig geblieben, die Politik der Steuerentlastung in einen kausalen Zusammenhang mit der existenziell notwendigen Verbesserung der Kapitalausstattung mittelständischer Unternehmen sowie der Privathaushalte zu stellen. Wo Einkommensteuern zu hoch sind, wird die private Kapitalbildung für eigenverantwortliche Lebensgestaltung behindert. Wo Unternehmensgewinne über Gebühr weggesteuert werden, wird die Investitionskraft geschwächt und es verschwinden auch die Arbeitsplätze.

Ein weiteres Ziel der Steuerreform sollte auf Neuverteilung der Lasten zwischen den Generationen gerichtet sein. Indem die aktive Erwerbsgeneration ausreichend entlastet wird, erhält sie die Chance, ihre Lebensrisiken soweit wie möglich aus eigener Kraft beherrschbar zu machen. Was bisher im Umlageverfahren über die Rentenkassen beziehungsweise im Rückgriff auf Vater Staat reguliert wurde und wegen der demographischen Verwerfungen nicht mehr funktionieren kann, soll zukünftig ergänzend aus den Erträgen frühzeitig angesparten Kapitals bewältigt werden. Auf diese Weise wird statt Staatsschuldvermehrung zur Finanzierung einer ausufernden staatlichen Bürokratie die tendenzielle Umschichtung der öffentlichen Haushalte von konsumtiven Ausgaben zu zukunftssichernden Investitionen ermöglicht. Dabei stehen die Ziele einer auf Kapitalbildung fokussierten Steuerreform und einer von Abbau der Steuerlast bestimmten Wachstums- und Beschäftigungsstrategie wie zwei kommunizierende Röhren zueinander: Je nachhaltiger dem Substanzverzehr Einhalt geboten wird, desto stärker kommt dies dem Aufbau neuer Leistungskräfte zugute.

aus: Wolfgang Müller-Michaelis, Neue Wege zu mehr Beschäftigung, Resch-Verlag, Gräfelfing 2007