Beschäftigungskrise und Bildungsreform

Wolfgang Müller-Michaelis

Welche Chancen bieten die Informations- und Kommunikationstechnologien, die Beschäftigungsfrage, das zentrale Problem der modernen Wirtschaftsgesellschaft, in den Griff zu bekommen? Diese Frage beschäftigt nicht nur die Wirtschafts- und Sozialpolitiker in Deutschland sondern in allen entwickelten Volkswirtschaften. Der Eindruck besteht, dass man in etlichen Ländern, insbesondere bei unseren westlichen Nachbarn, in der Beantwortung dieser Frage ein erhebliches Stück weiter vorangekommen ist als bei uns.

Für Otto Normalverbraucher ist es angesichts der Fülle zur Debatte stehender Reformen - Steuerreform, Reform der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, Bildungsreform, Rentenreform, Gesundheitsreform - nicht immer leicht, den inneren Zusammenhang dieser Reformbereiche zu erkennen. Es ist nicht für jedermann auf den ersten Blick ersichtlich, was etwa die Verkürzung der Schul- und Studienzeiten mit der Lösung der Beschäftigungsfrage zu tun hat, oder warum die zweite Stufe der kapitalgedeckten Alterssicherung ein essenzieller Baustein der sozialen Sicherung in der modernen Wissensgesellschaft ist. Das verbreitete Unverständnis für die Notwendigkeit, die genannten Reformen in Geschlossenheit und im Verbund miteinander anzugehen, hat sich als Engpassfaktor für die Reformpolitik selbst erwiesen. Ihre konsequente Durch- und Umsetzung hängt nicht nur von der Einsichtsfähigkeit und Akzeptanz einer breiten Mehrheit der Bevölkerung sondern auch einflussreicher Interessengruppen ab, die sich nur zäh aus tradierten Vorstellungen zu lösen bereit sind. Dazu zählt auch die Bereitschaft, unsere im 19. Jahrhundert wurzelnde Sozialgesetzgebung zu überdenken, die wohl eher nicht zum Rüstzeug gegenüber den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gehört.

Worin bestehen diese Herausforderungen und wodurch sind sie ausgelöst worden? Es sind vor allem drei epochale Umbrüche, die an der Jahrtausendwende zusammentreffen und in ihrer kumulierten Wirkung ein erhebliches Potenzial sozialer Spannungen bergen. Sie betreffen tiefgreifende Veränderungen in Wirtschaft, Demografie und Technik:

Ein Schritt auf dem Wege, die grundlegend veränderten Verhältnisse konstruktiv anzugehen, könnte darin bestehen, mit Globalisierung und Neuer Ökonomie statt Feindbilder den Anspruch eines Neuen Denkens zu verbinden. Auch dürfen die Chancen der Neuen Ökonomie nicht mit den Turbulenzen am Neuen Markt gleichgesetzt werden. Zudem sollten tradierte Positionen in der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung mit mehr Mut zu unkonventionellen Lösungsansätzen in Frage gestellt werden, wenn die großen sozialen Probleme unter den grundlegend veränderten Bedingungen des Wirtschaftens vorangebracht werden sollen.

Als Kapital und Arbeit noch die für das Entstehen des Sozialprodukts allein bestimmenden Kräfte waren, mögen Verteilungskämpfe der Tarifparteien auf den klassischen Konfliktfeldern ihren Sinn gehabt haben, um sozialen Ausgleich herbeizuführen. Wo aber Befähigung zu moderner Kommunikation und Aneignung von Wissen und seine intelligente Nutzung zu entscheidenden Voraussetzungen für das Hervorbringen wirtschaftlicher Leistung geworden sind, muss es beim sozialen Konsens um andere Dinge gehen als um das alte Tarifdenken in den Dimensionen von Lohnhöhe und Arbeitszeit. Der moderne Wirtschaftsbürger will, dass persönliche Selbstbestimmung und Selbständigkeit in der individuellen Entfaltung an die Stelle von Sozialbürokratie und kollektivistischer Gängelung treten. Die neuen Aktionsfelder sozialer Sicherung in der Wissensgesellschaft werden daher von anderer Art sein, als sie es in der hinter uns liegenden Industrieepoche waren:

Diese Umorientierung muss Konsequenzen für das staatliche Ausgabenverhalten haben und führt zu einem grundlegend veränderten Sozialbegriff. Sozial wird zukünftig vor allem auch sein, was die Befähigung zur Übernahme von Erwerbstätigkeit fördert, was Arbeit schafft und Alter sichert. Entsprechend wird es zu einer tendenziellen Umschichtung des Staatshaushalts zu Lasten alimentärer Sozialausgaben und zu Gunsten investiver Bildungsausgaben, zu Sparförderung und Alterssicherung kommen müssen. Diese Schwerpunktverlagerung beschreibt zugleich den Kraftakt, den die Sozialpartner vollbringen müssen, wenn der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, der den Bedingungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird, gelingen soll.

Von elementarer Bedeutung für die neuen Verhältnisse ist die verstärkte Bildungs- und Weiterbildungsorientierung moderner Erwerbstätigkeit. Sie ergibt sich schon aus den veränderten Anforderungen der Arbeitswelt, insbesondere aus der notwendigen Einübung von Fertigkeiten beim Umgang mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien. Das bedeutet, dass der Arbeitsbegriff in den neuen Berufsbildern der Informationsgesellschaft einen Wesenswandel durchläuft, der in den veränderten Leistungsprozessen und -inhalten der digitalen Arbeitswelt begründet ist.

Das Neue an der Neuen Ökonomie ist ja, dass sich die Wirtschaft zusätzlich zur Verarbeitung von Rohstoffen in materielle Güter neue Wachstumsspielräume durch Verarbeitung der immateriellen Ressource Wissen zu nicht-stofflichen Leistungen erschließt. Der Aggregatzustand dieser "Waren" des Informationszeitalters ist nicht wie in der herkömmlichen Güterwelt fest, flüssig oder gasförmig. Statt dessen besteht er in elektronischen Impulsen, sogenannten Bits, die verschiedene unstoffliche Erscheinungsformen wie Bilder, Texte, Töne oder einfach Daten annehmen können. Sie werden mit minimalem Zeitaufwand in praktisch unbegrenzten Quantitäten über weiteste Entfernungen vom Ort der Verarbeitung zum Ort der Verwendung transportiert.

Der Teil der Neuen Ökonomie, der Bits verarbeitet, ist die IT-Wirtschaft; der Teil der Neuen Ökonomie, der Bits transportiert, ist die TK-Industrie. Was wir Neue Medien nennen, ist die Summe aller Techniken, die in der IT-Wirtschaft und TK-Industrie zum Einsatz kommen und zunehmend zu einem symbiotischen Techniksystem, nämlich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) verschmelzen. Im Zusammenhang mit unserem Thema ist wichtig, dass sich das, was wir herkömmlich "Arbeit" nennen, zunehmend in moderne Kommunikationsformen wandelt, eben Tätigkeiten im Umgang mit den Neuen Medien. Dass es sich hierbei zunehmend um ganz neue Formen beruflicher Tätigkeiten handelt, die den spezifischen Anforderungen der digitalen Wirtschaft entsprechen müssen, ist für denjenigen schwer nachzuvollziehen, der seine berufliche Ausbildung in der "alten" Ökonomie erhalten hat. Besonders tragisch wird dieser Umbruch für den, der durch die Innovationen der Neuen Ökonomie seinen Arbeitsplatz in der herkömmlichen Wirtschaft verliert und der erfolglos eine Neueinstellung sucht, wobei gleichzeitig Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften besteht. Daraus folgt, dass ein erheblicher Teil dessen, was wir Arbeitslosigkeit nennen, in Wirklichkeit Ausbildungsdefizite in der Beherrschung moderner Techniken sind. An diesem Punkt wird der Zusammenhang von Bildungsreform und Beschäftigungskrise am deutlichsten. Unsere hohe statistische Arbeitslosigkeit ist daher zu einem erheblichen Teil weniger im Mangel an Arbeit als vielmehr in mangelnder Ausbildung für die neuen Berufsbilder der Informations- und Wissensgesellschaft begründet.

Auch für die Niedriglohnarbeit, an deren volkswirtschaftlicher Bedeutung sich in der Wissensgesellschaft kaum etwas ändern dürfte und die angesichts der Überregulierung der Arbeitsmärkte in die Schattenwirtschaft abgedrängt wurde, bietet die Informationstechnologie neue Chancen legalisierter Massenbeschäftigung. Großrechnergesteuerte Dienstleistungs-Schecksysteme sind in der Lage, flächendeckend kombinierte Teilzeitarbeit nach dem Baukastenverfahren in Vollzeiteinkommen zu transformieren.

Generell stellt sich die Frage: Wie organisieren wir unsere Systeme Wirtschaft und Bildung in neuartiger Kombination auf eine Weise, dass alle erwerbsfähigen Bürger, ob aus ihrer bisherigen Tätigkeit ausgeschiedene Arbeitnehmer oder neu in das Arbeitsleben tretende Schulabgänger, die Chance zu dauerhafter Erwerbstätigkeit erhalten? Die Antwort kann nur lauten: Indem wir unsere Bildungssysteme Schule, Universität und Berufliche Weiterbildung reformieren und an die veränderten Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft anpassen.

Dass diese Bildungsreform längst überfällig ist und mit jedem Tag unumgänglicher wird, ergibt sich aus den absehbaren Entwicklungstrends in Wirtschaft, Technik und Gesellschaft. Dazu ein Zitat des früheren Telekom-Technikvorstands Hagen Hultzsch:

 

Der Mensch kommt heute pro Tag mit vier Litern Wasser, 2000 Kalorien und weniger als einem Gigabyte an Informationen aus.In fünfzig Jahren wird sich sein Bedarf an Nahrung und Wasseraufnahme kaum verändert haben. Aber sein Informationsbedarf wird auf etwa 30 Gigabyte angewachsen sein, die überwiegend in Form moderner IuK-Dienstleistungen erbracht werden. In dieser Differenz und zugleich Schwerpunktverlagerung wirtschaftlicher Wertschöpfung ist das Wachstumspotenzial der Weltwirtschaft von morgen begründet.

 

Der in dem Zitat angesprochene Übergang von der materie-orientierten Industriegesellschaft (M) in die geist-orientierte Wissensgesellschaft (G) wird durch etliche Trends gekennzeichnet, die im folgenden Schaubild aufgelistet sind.

Der auf diese Trends zurückgehenden Globalisierungsphobie in Teilen unserer Gesellschaft hat Angela Merkel, von Haus aus Physikerin, entgegengehalten, die Globalisierung sei für die Wirtschaft das, was die Schwerkraft für die Physik ist: Man kann nicht dafür oder dagegen sein, aber man muss sich darauf einstellen. Dazu brauchen wir ein den Anforderungen der Informations- und Wissensgesellschaft ebenbürtiges integriertes Beschäftigungs- und Bildungsmodell, eine Strategie des Lebens-Langen-Lernens (3L-Strategie), die sich als eingebundener Bestandteil des modernen Berufslebens versteht.

Würden wir in der Konsequenz dieser Überlegungen die volkswirtschaftlichen Ressourcen, die heute in einer aufgeblähten und weitgehend unproduktiven Arbeitslosenverwaltung versickern, in eine Berufliche Weiterbildungsorganisation überführen, wären hierdurch nicht nur die Arbeitsuchenden in sinnvolle Beschäftigung gebracht, sondern es würden zugleich Impulse für den neuen Wachstumssektor Berufliche Weiterbildung ausgelöst – auch mit der Schaffung von Massenarbeitsplätzen für das Ausbildungspersonal sowie mit dauerhaften Investitionseffekten aus dem stetigen Erneuerungsbedarf der Bildungselektronik auf dem jeweils neuesten Stand der Technik. Von der Idee, die Weiterbildung als integralen Bestandteil der Erwerbstätigkeit zu sehen, ist es nicht weit, die Ausbildungsstätten als Unternehmen der modernen Dienstleistungsgesellschaft zu verstehen.

Dies liefe wie für die Hochschulen auf eine Teilprivatisierung der Beruflichen Weiterbildung einschließlich der Arbeitsverwaltung und -vermittlung hinaus. Wenn sich für die Lösung gesellschaftlicher Probleme die Marktkräfte gegenüber bürokratischer Verwaltung generell als leistungsstärker erwiesen haben, warum sollte dies nicht auch für die Lösung des Arbeitslosenproblems gelten? Interessante Ansätze dazu gibt es an vielen Stellen, es fehlt aber bisher am gesetzgeberischen Willen, diese Erfahrungen zu bündeln und eine Reform der sozialen Sicherungssysteme mit einer zeitgemäßen Gestaltung des Arbeitsrechts und der Beruflichen Weiterbildung zu verbinden, wie dies in einer Reihe unserer europäischen Nachbarländer bereits geschehen ist. Zwar wird das Konzept des Lebens-Langen-Lernens auf einschlägigen Kongressen als visionärer Lösungsansatz nach allen Regeln der Kunst gepriesen, aber der für seine politische Umsetzung erforderliche Pakt zwischen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sowie Bildungspolitik wurde bisher nicht geschlossen. Es geht darum, ohne Erhöhung von Staatsquote und Lohnnebenkosten einen für alle Erwerbstätigen allgemeinverbindlichen Anspruchsrahmen für regelmäßig wiederkehrende Berufsstudienzeiten (diese Bezeichnung sollte den missverständlichen Begriff "Bildungsurlaub" ersetzen) festzulegen, deren Teilfinanzierung und zeitlicher Umfang dem Gestaltungsspielraum der Tarifparteien vorbehalten bleiben sollte. Die Basisfinanzierung der Beruflichen Weiterbildung sollte aus einer Umwidmung der heutigen Arbeitslosenversicherung in eine Berufliche Weiterbildungsversicherung gedeckt werden. Ergänzende staatliche Fördermittel sollen aus der generellen Umschichtung von Sozial- zu Bildungsausgaben generiert werden.

Leitender Gedanke des Konzepts ist die Sicherstellung einer dauerhaften und ununterbrochenen wenn auch wechselnden Beschäftigung sowie die Gewährleistung der stetigen "Employability" der Beschäftigten durch ständige Erneuerung, Ergänzung und Verbesserung ihrer beruflichen Qualifikation. Diesem Konzept der "Verwebung" von Beschäftigung und Weiterbildung liegt ein Paradigmenwechsel im Verständnis von Arbeit und Lernen zugrunde, dessen Tragweite bisher wenig erkannt ist. Das alte Dogma, mit dem Abschluss von Schule und Lehrzeit für ein ganzes Arbeitsleben gerüstet zu sein, ist in der Wissensgesellschaft außer Kraft gesetzt. Eine Verkürzung der Schulzeit muss ebenso die Folge sein wie der Aufbau einer Weiterbildungsinfrastruktur, die mit steigender Nachfrage nach Ausbildungspersonal und dauerhaften Investitionseffekten im Bereich der Bildungselektronik verbunden ist.

Ein weiteres kommt hinzu. Die 3-L-Strategie wird erst dann zur Lösung der Beschäftigungsfrage nachhaltig beitragen, wenn die Bedingungen und Ziele der Aus- und Weiterbildung in den unterschiedlichen Berufsphasen getrennt voneinander betrachtet werden. Unterteilt man das Berufsleben in eine Einstiegs-, Aktiv- und Ausstiegsphase, sollte für die Einstiegsphase neben Verkürzung der Ausbildungszeiten (Abitur nach dem 12. Schuljahr, Verkürzung der Studienzeiten im Rahmen der Hochschulreform, Reduzierung der Lehrzeit im Dualen System auf zwei Jahre) auch eine Berufsschulpflicht für jene Schulabgänger gelten, die keinen Lehrvertrag erhalten haben (etwa in "Bildungsanstalten für praktische Berufe" BAP). Damit soll Arbeitslosigkeit gleich am Beginn des Berufslebens vermieden werden.

In der Aktivphase könnte für alle Erwerbstätigen der Aufbau tarifvertraglich gesicherter 5%-arbeitszeitanteiliger Berufsstudienzeiten zum Zuge kommen, deren betriebswirtschaftliche Kostenwirkung durch anteilige Ersetzung herkömmlicher Lohn- und Arbeitszeitverkürzungsforderungen zu absorbieren wäre. Die zeitliche Gestaltung könnte den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten angepasst entweder jobbegleitend (2 Std./Woche) oder kumuliert (1 Werktag/Monat, ggf. an einen Wochenendtag gekoppelt, bzw. 2,5 Wochen/Jahr) erfolgen. Unabhängig von dieser berufsbegleitenden Weiterbildung bliebe der Betroffene bei vorübergehendem Jobverlust im Rahmen des Beruflichen Weiterbildungssystems sinnvoll beschäftigt, wobei die Finanzierung aus drei Quellen erfolgen sollte:

In der Ausstiegsphase sollten an die Stelle der heute praktizierten Verschwendung von Humankapital in Form der Frühverrentung Teilzeitmodelle mit komplementärer außertariflicher Stiftungsarbeit treten, wobei die Industrie über steuerliche Anreize zum Aufbau unternehmensnaher Stiftungen angeregt werden sollte. Aufgabenbereiche könnten gemeinnützige Dienste wie z.B. Lehrtätigkeit im Rahmen der Beruflichen Weiterbildung, humanitäre Leistungen, Behinderten- und Altenpflege sowie ökologische oder kulturelle Aktivitäten sein.

Fazit: Die Umsetzung der 3L-Strategie würde mit dem Aufbau neuer Bildungsmärkte verbunden sein, bei denen Massennachfrage nach Weiterbildungsleistungen den Aufbau eines breitgefächerten Angebots von Weiterbildungseinrichtungen erfordern würde. Dadurch käme es zu Wachstumseffekten in großem Stil, die mit Beschäftigungseffekten für das benötigte Ausbildungspersonal sowie mit dauerhaften Investitionseffekten für die stete Erneuerung der Bildungselektronik verbunden wären. Die vorübergehend aus ihren Beschäftigungsverhältnissen freigesetzten Wirtschaftsbürger gingen einer für sie selbst und für die Gesellschaft nützlichen "Bildungs-Beschäftigung" nach und die verbleibende Arbeitslosigkeit wäre auf ein auch durch die geschrumpften Sozialhaushalte unschwer finanzierbares Minimum reduziert.

© B-I-K Consulting

Oktober 2001